Kinderwunschzentrum
Sie wünschen sich ein Baby, aber es will einfach nicht klappen? Im Kinderwunschzentrum der Privatklinik Goldenes Kreuz begleitet Sie ein ganzes Team kompetenter Spezialist*innen auf Ihrem Weg zum Wunschkind.
Medizinisch und fachlich auf dem neuesten Forschungsstand, stehen Ihnen in unserem Institut die modernsten Untersuchungs- und Behandlungsmethoden zur Verfügung. Und was mindestens genauso wichtig ist – wir haben auch für Ihre Sorgen, Bedenken und Ängste immer ein offenes Ohr.
Unser Institut gehört zu den kleineren Kinderwunschzentren. Das hat den Vorteil, dass wir jedem unserer Paare besonders viel Aufmerksamkeit widmen und ein besonders herzliches und familiäres Ambiente bieten können.
Wir gehen ganz individuell auf Ihre jeweilige Situation und Bedürfnisse ein. Gemeinsam erarbeiten wir die passende Therapie – für heterosexuelle und natürlich auch für lesbische Paare.
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TIPP: Unser Angebot finden Sie auch zusammengefasst im Folder des Kinderwunschzentrums.
Kontakt
Informationen und Terminvereinbarung
T: +43 1 40 111-5400
E: kinderwunsch@goldenes-kreuz.at
Wir sind telefonisch von Montag bis Freitag von 8:00 bis 15:00 Uhr erreichbar.
Rasche Termine für ein Erstgespräch möglich!
Online-Infoabend
Wir bieten Ihnen eine Informationsveranstaltung in digitaler Form an, bei der Dr. Nicole Petrovits, die Ärztliche Leiterin des Kinderwunschzentrums, die vielfältigen Möglichkeiten der modernen Kinderwunsch-Therapie vorstellt.
Sie können online live dabei sein sowie unter „F&A“ anonym Fragen stellen.
Wir freuen uns auf Sie!
Nächste Webinare
Vor der kostenlosen Webinar-Teilnahme ist eine Anmeldung mit Vorname (optional Nachname) und E-Mail-Adresse auf der Zoom-Plattform erforderlich (Datenschutzinformation). Anschließend bekommen Sie per E-Mail Ihren persönlichen Teilnahmelink.
Coronavirus-Schutzmaßnahmen
Für ambulante Untersuchungen und Behandlungen ist ein Nachweis gemäß „2,5-G-Regel“ (geimpft, genesen oder PCR-getestet) erforderlich.
Am Tag der Punktion ist ein negativer PCR-Test (max. 48 Stunden) erforderlich.
Für genesene Personen entfällt für die Dauer von zwei Monaten nach abgelaufener Infektion die Verpflichtung zum PCR-Test. Bitte bringen Sie zur Aufnahme einen Nachweis der kürzlichen COVID-Infektion bzw. Genesung mit (Absonderungsbescheid, wenn der Infektionsbeginn länger als 10 Tage zurückliegt; Nachweis eines Ct-Werts >30; Genesungszertifikat; ärztliche Bestätigung).
Bitte beachten Sie unseren Hinweis zum PCR-Test.