Informationen zum IVF-Fonds
Das Kinderwunschzentrum der Privatklinik Goldenes Kreuz hat einen Vertrag mit dem IVF-Fonds. Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt der IVF-Fonds 70% der Behandlungs- und Medikamentenkosten. Es bleibt ein Selbstbehalt von 30% pro Versuch.
Voraussetzungen für eine Kostenübernahme kurz zusammengefasst:
- Medizinische Indikation (mindestens ein Kriterium muss erfüllt sein):
- Funktionsunfähigkeit der Eileiter (Tubenverschluss)
- PCO-Syndrom
- Endometriose (operativ nachgewiesen)
- Männliche Unfruchtbarkeit (Pathospermie)
- Alter: Die Frau darf nicht älter als 40 Jahre alt sein. Der Mann darf nicht älter als 50 Jahre alt sein.
- Krankenversicherung: Für beide Partner*innen muss ein Nachweis über die Leistungszuständigkeit einer gesetzlichen Krankenversicherung, einer Krankenfürsorgeeinrichtung oder einer privaten Krankenversicherung (inkl. Nachweis des Einverständnisses zur Übernahme der anteilsmäßigen Kosten) vorgelegt werden.
- Hauptwohnsitz: Zumindest ein*e Partner*in muss den Hauptwohnsitz in Österreich haben.
- Staatsbürgerschaft: Je nach Staatsangehörigkeit gelten spezielle Richtlinien.
Selbstverständlich stehen wir für alle Ihre Fragen zu diesem Thema gerne zur Verfügung.