Rechtliche Informationen
Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen haben wir hier für Sie kurz zusammengefasst:
- Familienstand
Die Kinderwunschbehandlung wird nur bei Ehepaaren oder Paaren, die in eheähnlicher Gemeinschaft oder in eingetragener Partnerschaft leben, durchgeführt.
Diese muss vor der medizinisch unterstützten Behandlung ihres Kinderwunsches mittels eines Notariatsaktes durch eine*n Notar*in oder durch ein Bezirksgericht bestätigt werden.
Lesbische Paare
Seit 2015 ist es möglich, eine IVF-Kinderwunschbehandlung bei lesbischen eingetragenen Partnerschaften durchzuführen. Die dafür notwendige Samenspende wird durch eine halbanonyme, von einer Samenbank stammende Spende durchgeführt.
Mit 14 Jahren darf das daraus entstandene Kind die Identität des Spenders erfahren.
- Samenspende, Eizellspende
Ebenfalls seit 2015 ist die IVF mittels Samen- und Eizellenspende möglich.
Bei einer halbanonymen Spende wird die Samen-/Eizellspende dem Kinderwunschpaar unbekannterweise zugeordnet. Hier versucht man üblicherweise, die Ethnizität, Blutgruppe, Haar- und Augenfarbe anzupassen.
Für eine Eizellspende kann die Spenderin mit dem ihr bekannten Patientenpaar in unser Zentrum kommen.
Voruntersuchungen sollten die Übertragung von häufigen genetischen Erkrankungen bzw. Infektionserkrankungen ausschließen.
Da das daraus entstandene Kind ab dem 14. Lebensjahr das Recht hat, die Identität des jeweiligen biologischen Elternteils kennenzulernen, ist von Seiten des Kinderwunschzentrums Goldenes Kreuz zu gewährleisten, dass die Daten zeitlich unbegrenzt gesichert bleiben.
- Eine Leihmutterschaft ist ausgeschlossen.
- IVF und ICSI
Diese Verfahren dürfen nur von speziell dafür ausgebildeten Ärzt*innen bzw. Embryolog*innen und in hierfür zugelassenen Krankenanstalten durchgeführt werden.
- Kryokonservierung
Embryonen, Samen und Eizellen dürfen nicht zu Forschungszwecken verwendet werden.
Samen und Eizellen dürfen bis auf Widerruf oder bis zum Tod der Person, von der sie stammen, Embryonen bis auf Widerruf oder längstens 10 Jahre aufbewahrt werden.
Wir garantieren Ihnen, dass wir die gesetzlichen Anforderungen beachten.
Wir gehen sehr verantwortungsvoll mit Ihren Ei- und Samenzellen um, weil jede befruchtete Eizelle für uns einen Embryo und damit menschliches Leben bedeutet.
Sie sollten auch wissen, dass Ihre persönlichen Daten dem Datenschutz unterliegen. Alle persönlichen Angaben oder Daten werden streng vertraulich behandelt. Es ist jedoch gesetzlich festgelegt, dass wir anonymisierte Daten zur Qualitätssicherung und statistischen Auswertung an ein zentrales IVF-Register senden müssen.
Seit dem 1. Juli 1992 gilt das sogenannte "Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG)". Gemeinsam mit dem IVF-Fonds-Gesetz, dem Gewebesicherheitsgesetz, der Gewebebankenverordnung, der Gewebevigilanzverordnung und der Gewebeentnahmeeinrichtungsverordnung regelt es Kinderwunschtherapien in Österreich und bildet die Grundlage für unser verantwortungsbewusstes Handeln